Ein Bild für die Startseite, ein Motiv für die Leistungsseite, ein Titelbild für den nächsten Beitrag: Mit Bildgeneratoren wie ChatGPT, Gemini oder Midjourney ist das in zwei Minuten erledigt. Kein Fotograf, keine Stockfoto-Lizenz, keine Wartezeit. Viele Selbstständige, Praxen und Handwerksbetriebe fragen uns deshalb: Darf ich das einfach so auf meine Website stellen?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja. Es gibt aber drei Stellen, an denen es heikel wird – und eine Frage, die wichtiger ist als die rechtliche: Passt das Bild überhaupt zu Ihrem Betrieb?
Gehören mir KI-Bilder überhaupt?
Hier liegt das erste Missverständnis. Das deutsche Urheberrecht schützt nur „persönliche geistige Schöpfungen“ (§ 2 Abs. 2 UrhG), also Werke, die ein Mensch geschaffen hat. Ein Bild, das eine KI aus einem kurzen Prompt erzeugt, erfüllt das nach überwiegender Auffassung nicht. Für Sie heißt das:
- Sie dürfen das Bild nutzen – soweit die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs das erlauben.
- Sie können es aber meist nicht schützen. Kopiert ein Mitbewerber Ihr KI-Motiv, haben Sie in der Regel keinen urheberrechtlichen Anspruch dagegen.
Für ein Hintergrundmotiv ist das egal. Für ein Bild, das zum Erkennungszeichen Ihres Betriebs werden soll – etwa ein Motiv für Flyer, Fahrzeugbeschriftung und Website –, ist es ein Grund, lieber einen Grafiker oder Fotografen zu beauftragen.
Was steht in den Nutzungsbedingungen?
Jeder Anbieter regelt selbst, was Sie mit den erzeugten Bildern tun dürfen. Bei den großen Bezahl-Tarifen ist die gewerbliche Nutzung üblicherweise erlaubt. Bei Gratis-Versionen, Testphasen und kleinen Apps aus dem App-Store ist das nicht immer so. Prüfen Sie vor dem Einsatz auf der Website zwei Dinge:
- Ist die kommerzielle Nutzung in Ihrem Tarif ausdrücklich erlaubt?
- Gibt es Einschränkungen, etwa für Logos, Marken oder Werbung?
Ein Screenshot der Bedingungen zum Zeitpunkt der Erstellung kostet zehn Sekunden und hilft, falls später Fragen aufkommen.
Wo wird es rechtlich heikel?
Ein KI-Bild ist rechtlich kein Freifahrtschein. Es schützt Sie nicht davor, fremde Rechte zu verletzen. Drei Fälle sehen wir in der Praxis am häufigsten:
1. Erkennbare Personen und fremde Marken
Wenn das Bild einer echten Person ähnelt oder ein fremdes Logo, eine bekannte Figur oder ein markantes Produktdesign zeigt, gelten dieselben Regeln wie bei einem Foto: Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht des Originals. Lassen Sie in Prompts deshalb Namen von Promis, Marken und Comicfiguren weg.
2. Bilder, die etwas Echtes vortäuschen
Ein generiertes „Teamfoto“ mit Menschen, die es nicht gibt. Eine „Referenz“-Küche, die Ihr Betrieb nie gebaut hat. Ein Praxisraum, der schöner aussieht als Ihrer. Solche Bilder können Kunden in die Irre führen – und irreführende Werbung ist nach dem Wettbewerbsrecht (UWG) verboten. Für Praxen kommen strenge Werberegeln der Heilberufe hinzu: Behandlungsergebnisse, die es so nicht gab, haben auf einer Praxis-Website nichts verloren.
3. Täuschend echte Bilder ohne Kennzeichnung
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung (Art. 50). Wer als Betrieb KI-erzeugte Bilder veröffentlicht, die echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden – etwa ein generiertes Teamfoto oder eine nie gebaute Referenzküche –, muss sie als KI-erzeugt kennzeichnen. Eine abstrakte Grafik oder ein erkennbar illustratives Motiv fällt nicht darunter. Wann genau ein Hinweis nötig ist, haben wir in unserem Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht ausführlich erklärt.
Wenn Sie unsicher sind, kennzeichnen Sie lieber. Ein kurzer Hinweis direkt am Bild („Symbolbild, mit KI erstellt“) kostet nichts und nimmt jeder Diskussion den Wind aus den Segeln.
Wofür eignen sich KI-Bilder auf einer kleinen Website?
Rechtlich erlaubt heißt noch nicht sinnvoll. Unsere Erfahrung aus Kundenprojekten: KI-Bilder funktionieren gut als Ergänzung, schlecht als Ersatz für echte Fotos.
Gut geeignet:
- Titelbilder für Blogbeiträge und Ratgeberseiten
- Abstrakte Hintergründe, Muster und Stimmungsbilder
- Illustrationen, die einen Ablauf erklären („So läuft Ihr Termin ab“)
- Platzhalter, bis die echten Fotos fertig sind
Schlecht geeignet:
- Team- und Porträtfotos
- Referenzen, Projektbilder, Vorher-nachher-Vergleiche
- Fotos von Praxisräumen, Werkstatt, Fahrzeugen
- Alles, was zeigen soll: „So sieht es bei uns wirklich aus“
Der Grund ist einfach. Menschen, die einen Handwerker oder eine Praxis suchen, wollen wissen, wer da kommt und wie es dort aussieht. Ein generiertes Bild beantwortet diese Frage nicht – und wer es als KI-Bild erkennt, fragt sich, was auf der Seite sonst noch geschönt ist. Warum echte Bilder Vertrauen schaffen, zeigen wir im Beitrag Echte Fotos statt Stockfotos. Und wenn Sie echte Teamfotos zeigen, beachten Sie die Regeln aus unserem Beitrag zu Teamfotos und Datenschutz.
Checkliste: Bevor das KI-Bild online geht
- Nutzungsrechte: Erlaubt Ihr Tarif die gewerbliche Nutzung?
- Fremde Rechte: Keine erkennbaren echten Personen, keine fremden Logos oder Figuren.
- Keine Täuschung: Das Bild behauptet nichts über Ihren Betrieb, was nicht stimmt.
- Kennzeichnung: Wirkt es wie ein echtes Foto? Dann Hinweis direkt am Bild.
- Alt-Text: Beschreiben Sie, was zu sehen ist – für Screenreader und für Google.
- Dateigröße: Generierte Bilder sind oft mehrere Megabyte groß. Vor dem Hochladen verkleinern und als WebP speichern, sonst lädt die Seite spürbar langsamer.
- Fehler prüfen: Sechs Finger, verbogene Werkzeuge, Schrift aus Fantasiezeichen – genau hinsehen, bevor es Kunden tun.
Unser Fazit
KI-Bilder sind für kleine Betriebe ein nützliches Werkzeug: schnell, günstig und für viele Zwecke rechtlich unproblematisch. Sie ersetzen aber nicht, was eine gute Website ausmacht – zu zeigen, wer Sie sind und wie Sie arbeiten. Unsere Faustregel: KI für Stimmung und Erklärung, echte Fotos für Menschen, Räume und Ergebnisse.
Sie möchten eine Website, auf der beides sauber zusammenpasst? Wir beraten Sie gerne – mehr zu unserem Webdesign.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Zweifelsfällen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
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