Datenschutz 09. September 2026 5 Min. Lesezeit

Teamfotos, Referenzbilder, Kundenstimmen: Was Ihre Website zeigen darf

Teamseite, Referenzfotos, Kundenstimmen: Genau die Inhalte, die Vertrauen schaffen, zeigen Menschen — und brauchen Einwilligungen. Was Ihre Website zeigen darf und wie Sie Zustimmungen sauber einholen und dokumentieren.

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Daniel Piculjan Inhaber von page artist seit 2019.
Dunkle Galeriewand mit leeren Bilderrahmen aus goldenen Konturlinien, ein Rahmen leuchtet

Die Team-Seite gehört bei den meisten unserer Kunden zu den meistbesuchten Unterseiten — das zeigen uns die Zugriffszahlen immer wieder. Referenzfotos entscheiden im Handwerk oft darüber, ob eine Anfrage kommt. Und eine Kundenstimme mit echtem Namen überzeugt mehr als jedes Werbeversprechen. Diese Inhalte haben eines gemeinsam: Sie zeigen Menschen — und damit personenbezogene Daten. Wer sie veröffentlicht, braucht dafür eine Grundlage. Wir erklären, welche Regeln gelten und wie Sie Fotos und Stimmen sauber auf die Website bringen, ohne den Vertrauensfaktor zu verlieren.

Warum sind Fotos überhaupt ein Datenschutz-Thema?

Ein Foto, auf dem eine Person erkennbar ist, ist ein personenbezogenes Datum. Sobald Sie es auf Ihrer Website veröffentlichen, verarbeiten Sie dieses Datum — und dafür verlangt die DSGVO eine Rechtsgrundlage. Bei Teamfotos und Kundenstimmen ist das in der Praxis fast immer die Einwilligung der abgebildeten Person.

Dazu kommt eine Regel, die deutlich älter ist als die DSGVO: Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden. Es gibt Ausnahmen — etwa wenn Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Baustelle erscheinen —, aber für die typischen Website-Fotos eines kleinen Betriebs greifen sie selten. Das Porträt auf der Teamseite ist nie Beiwerk.

Teamfotos: Einwilligung ist Pflicht — auch wenn niemand widerspricht

Der häufigste Irrtum, den wir in Gesprächen hören: „Meine Mitarbeiter haben beim Fototermin ja mitgemacht, also sind sie einverstanden." Wer beim Firmenfoto mit aufs Bild geht, willigt damit noch nicht in die Veröffentlichung im Internet ein. Die Einwilligung muss sich auf die konkrete Nutzung beziehen — und sie muss dokumentiert sein, damit Sie sie im Zweifel nachweisen können.

Im Arbeitsverhältnis kommt eine Besonderheit dazu: Die Einwilligung muss freiwillig sein. Ein Mitarbeiter, der das Gefühl hat, er dürfe nicht Nein sagen, willigt nicht freiwillig ein. Machen Sie deshalb deutlich, dass ein Nein keine Nachteile hat — und dass es völlig in Ordnung ist, wenn jemand nicht auf die Website möchte.

Drei Punkte gehören in jede Foto-Einwilligung:

  • Zweck und Kanäle benennen: Website ist nicht gleich Social Media. Wer sein Foto auf der Teamseite in Ordnung findet, will es deshalb noch lange nicht als Werbeanzeige bei Instagram sehen. Listen Sie die Kanäle einzeln auf.
  • Widerruf erwähnen: Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden — und darauf müssen Sie schon vor Abgabe der Einwilligung hinweisen. Fehlt der Hinweis, ist die Einwilligung angreifbar.
  • Form beachten: Bei Mitarbeitern muss die Einwilligung schriftlich oder elektronisch erfolgen (§ 26 Abs. 2 S. 3 BDSG) — ein unterschriebenes Blatt ist der sicherste Weg, eine eindeutige E-Mail genügt aber ebenfalls. Bei Kunden und anderen Externen gibt es keine Formvorgabe. Wichtig ist in beiden Fällen, dass Sie sie wiederfinden.

Und wenn jemand den Betrieb verlässt? Dann sollte das Foto zeitnah von der Teamseite verschwinden. Veraltete Teamseiten mit längst ausgeschiedenen Mitarbeitern gehören zu den häufigsten Funden, wenn wir Websites kleiner Betriebe durchsehen — und sie sind gleich doppelt ärgerlich: rechtlich angreifbar und für Besucher irreführend.

Referenzfotos: Wann wird das Kundenprojekt zum Datenschutzfall?

Für Maler, Tischler oder Installateure sind Projektfotos das stärkste Verkaufsargument. Die gute Nachricht: Ein Foto vom fertigen Badezimmer, auf dem keine Person zu sehen ist, ist für sich genommen kein personenbezogenes Datum.

Heikel wird es durch den Kontext. Sobald das Projekt einer Person zuordenbar wird, sind Sie wieder beim Datenschutz: das Einfamilienhaus mit Straßenzug und Ortsangabe, der Kundenname in der Bildunterschrift, die Hausnummer im Bild. Aus „ein saniertes Bad" wird dann „das Bad der Familie Muster in der Gartenstraße" — und das geht ohne Zustimmung der Kunden nicht.

Unsere Empfehlung aus der Praxis: Klären Sie die Referenzfreigabe nicht hinterher, sondern direkt im Auftrag. Ein Satz im Angebot oder im Abnahmeprotokoll — dürfen wir das Projekt mit Fotos, mit oder ohne Ortsangabe, als Referenz zeigen? — kostet nichts und erspart das unangenehme Nachfassen Monate später. Kunden, die mit ihrer Ortsangabe einverstanden sind, sind übrigens Gold wert: Solche Referenzen zahlen direkt auf Ihre lokale Sichtbarkeit ein.

Kundenstimmen mit Namen und Foto

Für Zitate gilt dasselbe Prinzip: Ein anonymes „Kunde aus Leverkusen" braucht keine Einwilligung — überzeugt aber auch niemanden. Eine Kundenstimme mit vollem Namen, Ort oder gar Foto braucht die dokumentierte Zustimmung der Person. Eine kurze E-Mail-Antwort („Ja, Sie dürfen mein Zitat mit Namen auf Ihrer Website verwenden") genügt.

Vorsicht bei einer Abkürzung, die wir immer wieder sehen: Bewertungen aus Google oder anderen Portalen samt Klarnamen auf die eigene Website kopieren. Dass jemand öffentlich eine Bewertung schreibt, heißt nicht, dass er der Übernahme in Ihre Werbung zugestimmt hat. Fragen Sie nach — die meisten zufriedenen Kunden sagen gern Ja.

◆ Tipp

Machen Sie die Referenzfreigabe zum festen Bestandteil Ihrer Abläufe: ein Feld im Abnahmeprotokoll, ein Standardsatz in der Abschluss-Mail. Einmal eingerichtet, sammeln sich saubere Einwilligungen von selbst.

Was tun mit den Fotos, die schon online sind?

Die meisten Betriebe starten nicht auf der grünen Wiese — die Website ist voll mit Fotos aus zehn Jahren. So räumen Sie auf:

  1. Bestandsaufnahme: Gehen Sie alle Seiten durch und notieren Sie, wo Personen erkennbar sind — Teamseite, Über-uns, Referenzen, News-Archiv. Das passt gut in einen Datenschutz-Selbstcheck Ihrer Website.
  2. Einwilligungen prüfen: Liegt für jedes Foto eine dokumentierte Zustimmung vor? Falls nicht: nachholen oder Foto ersetzen.
  3. Ausgeschiedene entfernen: Ex-Mitarbeiter von der Teamseite nehmen, auch aus alten Beiträgen, wo es ohne großen Aufwand geht.
  4. Widerrufe umsetzen: Widerruft jemand seine Einwilligung, muss das Foto von der Website. Die Veröffentlichung bis zum Widerruf bleibt rechtmäßig — ab dem Widerruf braucht es eine Lösung, und die heißt meistens: neues Foto.

Echte Fotos bleiben die richtige Entscheidung

Nichts an diesen Regeln spricht gegen echte Fotos — im Gegenteil. Wir raten unseren Kunden seit Jahren zu echten Fotos statt Stockmaterial, weil Besucher den Unterschied sofort spüren. Der Datenschutz verlangt keinen Verzicht, sondern nur einen sauberen Prozess: fragen, dokumentieren, bei Bedarf entfernen.

Wer das einmal eingerichtet hat, muss nie wieder darüber nachdenken — und hat eine Website, die Vertrauen schafft, statt Angriffsfläche zu bieten. Wenn Sie unsicher sind, wo Ihre Website insgesamt steht: Unser Beitrag zu den häufigsten Cookie-Banner-Fehlern zeigt, wo es bei kleinen Websites sonst noch klemmt.


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