Webdesign 06. Mai 2026 5 Min. Lesezeit

BFSG: Erste Abmahnungen kommen — was Ihre Website jetzt erfüllen muss

BFSG seit Juni 2025: Erste Abmahnungen rollen, Bußgelder bis 100.000 €. Was Ihre Website 2026 erfüllen muss — und die Fehler, die Abmahner angreifen.

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Abstrakte editoriale Komposition aus konzentrischen Kreisbögen und Konturlinien in Tintenblau und Cremegold, die WCAG-Fokus-Ringe und Barrierefreiheits-Pfade andeuten

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für private Anbieter digitaler Dienstleistungen. Zehn Monate später treffen die ersten Abmahnungen ein, parallel laufen erste Bußgeldverfahren der Landesmarktüberwachungen. Wer bisher gehofft hat, das Thema unter dem Radar aussitzen zu können, sollte jetzt handeln. Wir zeigen, was Ihre Website 2026 wirklich erfüllen muss — und welche Fehler die Abmahner zuerst auf den Tisch holen.

Das BFSG kurz erklärt

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Es verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher den Anforderungen der Norm EN 301 549 entsprechen — aktuell in Version 3.2.1 auf Basis von WCAG 2.1 AA. Eine Aktualisierung auf WCAG 2.2 ist empfohlen und wird mit EN 301 549 V4 voraussichtlich ab 2026 verpflichtend. Geltungsbereich: alle B2C-Websites, Web-Apps, mobile Apps und E-Commerce-Shops, die in Deutschland angeboten werden. Verstöße können nach §37 BFSG mit Bußgeldern bis 100.000 Euro geahndet werden.

Wer betroffen ist — und wer nicht

Die Befreiung für Kleinstunternehmen ist enger gefasst als viele denken. Nur wer weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro hat — und dabei Dienstleistungen erbringt, nicht Produkte herstellt oder vertreibt — fällt aus dem Anwendungsbereich. Reine B2B-Angebote sind ohnehin nicht erfasst, unabhängig von der Unternehmensgröße. Schon ein einfaches Kontaktformular, ein Newsletter-Opt-in oder eine Online-Terminbuchung kann die Website hingegen zu einer „digitalen Dienstleistung für Verbraucher" machen — und damit BFSG-pflichtig. Reine Visitenkarten-Seiten ohne Interaktion bleiben ausgenommen, wir sehen in der Praxis aber kaum noch solche Seiten.

Wichtig: Der reine Hinweis „diese Seite ist nicht barrierefrei" entbindet nicht. Auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist Pflicht und muss konkret sein.

Drei Mythen, die uns Kunden in der Beratung begegnen

Wir hören in jedem zweiten Erstgespräch dieselben Halbwahrheiten. Drei davon klären wir hier, weil sie Bauchschmerzen erzeugen, wo keine sein müssten — und Sicherheit, wo Risiko steckt.

  • „Wir nutzen WordPress mit einem Standard-Theme, das ist automatisch barrierefrei." Falsch. Themes sind ein Ausgangspunkt, kein Freibrief. Sobald Sie Inhalte einpflegen, Plugins ergänzen oder Header-Bilder ohne Alt-Text hochladen, fällt der Zustand schnell unter den WCAG-Standard.
  • „Eine Overlay-Lösung mit einem Skript reicht." Overlays bieten keinen rechtssicheren Schutz: Die US-Handelsbehörde FTC hat 2025 einen Millionen-Vergleich gegen einen prominenten Overlay-Anbieter wegen irreführender Werbeversprechen erzwungen. Auch deutsche Fachstellen werten Overlays kritisch. Wir setzen sie nicht ein.
  • „Das BFSG betrifft nur große Konzerne." Mit den engen Schwellenwerten oben fallen die meisten Solo-Selbstständigen mit Buchungsfunktion oder Online-Beratung bereits unter das Gesetz.

Was Abmahner zuerst angreifen

Aus den ersten Anwaltsschreiben, die uns Kunden seit März weiterleiten, lassen sich drei Muster ablesen. Es geht selten um die ganz schweren WCAG-Punkte. Es geht um das, was sich automatisiert prüfen lässt — denn Massen-Abmahnungen rentieren sich nur, wenn der Aufwand pro Fall klein bleibt.

  • Fehlende Alt-Texte auf Bildern, die Inhalt transportieren — vor allem in Header, Hero und Produkt-Galerien.
  • Kontrastverhältnisse unter 4,5:1 bei Fließtext, oft in hellgrauen Footer-Links oder hellen Buttons auf weißem Grund.
  • Formulare ohne sichtbare Labels oder ohne label for-Verknüpfung — Newsletter-Felder und Kontaktformulare sind Klassiker.
  • Fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit im Footer, oder eine Erklärung mit reinen Floskeln.
  • Tastatur-Fallen bei Cookie-Bannern und Modals — wer den Banner nicht mit Tab und Enter bedienen kann, hat schon ein Problem.
100.000 €
Maximales Bußgeld nach §37 BFSG
4,5:1
Mindestkontrast für Fließtext
EN 301 549
Verbindliche Norm in Deutschland

Fünf Pflicht-Anpassungen, die wir zuerst auf Kunden-Seiten machen

Wenn wir eine Bestandsseite BFSG-fest machen, arbeiten wir nach einer festen Reihenfolge. Sie räumt 80 Prozent der typischen Abmahnpunkte ab und ist in den meisten Fällen in zwei bis vier Tagen umsetzbar.

  1. Alle Bilder mit Alt-Texten versehen. Dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="", inhaltstragende Bilder eine knappe Beschreibung. Header-Slider und Hero-Bilder zuerst.
  2. Kontraste in den Design-Tokens fixen. Statt jede Stelle einzeln nachzuziehen, korrigieren wir die Theme-Variablen. So bleiben alle künftigen Seiten konform.
  3. Formular-Labels sauber verknüpfen. Sichtbare Labels oder zumindest aria-label. Pflichtfelder bekommen einen lesbaren Hinweis statt nur eines roten Sternchens.
  4. Tastatur-Pfad testen. Einmal die ganze Seite ohne Maus durchklicken — Fokus muss sichtbar sein, Modals müssen mit Esc schließen, der Cookie-Banner darf nicht zur Falle werden.
  5. Erklärung zur Barrierefreiheit verfassen. Welche Standards eingehalten sind, welche Bereiche noch nicht konform sind, wie man Probleme melden kann. Vorlagen der Bundesfachstelle helfen.
◆ Tipp

Beginnen Sie mit einem automatisierten Scan über Lighthouse oder axe DevTools. Das findet rund die Hälfte der Probleme. Die andere Hälfte braucht einen manuellen Tastatur- und Screenreader-Durchlauf — sonst übersehen Sie genau die Fehler, die für die Abmahnungen relevant sind.

So gehen Sie diese Woche vor

Wenn Sie heute starten wollen und Ihre Seite älter als zwei Jahre ist: Nehmen Sie sich zuerst die Startseite, die meistgenutzte Landingpage und das Kontaktformular vor. Diese drei Templates decken in den meisten KMU-Stacks 70 bis 90 Prozent des Traffics ab. Erst danach lohnt der Audit-Lauf über die restlichen Seiten.

Den vollständigen Audit dokumentieren Sie schriftlich — mit Datum, geprüften URLs, Tools und Ergebnis. Falls eine Abmahnung kommt, ist das die einzige belastbare Verteidigungslinie. „Wir wussten von nichts" zählt seit dem 28. Juni 2025 nicht mehr.

Was wir aus zehn Monaten BFSG-Praxis mitnehmen

Barrierefreiheit war nie nur eine Pflichtübung. Eine saubere Tastatur-Navigation, klare Kontraste und sinnvolle Alt-Texte verbessern auch SEO, Conversion und mobile Bedienbarkeit. Die Seiten, die wir 2025 frühzeitig umgebaut haben, ranken nicht trotz, sondern wegen der Anpassungen ein Stück besser. Wer das BFSG als technischen Baustein behandelt — und nicht als Compliance-Beilage — gewinnt langfristig mehr, als die Abmahnung kosten würde.

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