Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites in Deutschland Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft mehr kleine Betriebe, als die meisten denken. Wir prüfen seitdem regelmäßig Kundenseiten auf Barrieren — und finden fast immer dieselben fünf Fehler. Die gute Nachricht: Die häufigsten lassen sich an einem Nachmittag beheben.
Dieser Beitrag ist kein Rechtsgutachten. Er zeigt, was uns in der Praxis auf Seiten von Selbstständigen, Praxen und Handwerksbetrieben begegnet — und wie Sie selbst nachschauen können, ob Ihre Seite betroffen ist.
Worauf wir prüfen
Als Maßstab dient die internationale Richtlinie WCAG 2.1 auf Stufe AA. Auf sie verweist auch die deutsche Verordnung. Sie klingt technisch, lässt sich aber auf wenige Punkte herunterbrechen, die in der Praxis den Unterschied machen. Hier sind die fünf, die wir am häufigsten reklamieren müssen.
1. Zu schwache Kontraste
Heller Grauton auf weißem Grund sieht modern aus — und ist für viele Menschen schlicht nicht lesbar. Die Richtlinie fordert für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1. Für großen Text — ab 18 Punkt (etwa 24 Pixel) oder ab 14 Punkt fett (etwa 18,5 Pixel) — genügen 3:1. Das gilt auch für Bedienelemente wie Schaltflächen und Eingabefelder, die sich mit mindestens 3:1 vom Hintergrund abheben müssen.
Das ist der mit Abstand häufigste Fund. Oft steckt er im Theme-Standard oder in einem hellgrauen Fließtext, den der Designer „dezent" gemeint hat. Prüfen lässt sich das in Sekunden mit jedem kostenlosen Kontrast-Rechner — Sie geben Vorder- und Hintergrundfarbe ein und sehen sofort, ob der Wert reicht.
2. Bilder ohne Alternativtext
Jedes inhaltlich relevante Bild braucht eine Textalternative, damit ein Screenreader es vorlesen kann. Fehlt sie, hören blinde Nutzer nur „Grafik" oder den Dateinamen. Bei rein dekorativen Bildern ist das Gegenteil richtig: Sie bekommen ein leeres Alt-Attribut, damit der Screenreader sie überspringt.
Ein guter Alternativtext beschreibt, was auf dem Bild zu sehen ist und welche Funktion es hat — nicht „Bild123.jpg" und keine Schlagwortliste fürs Ranking. Ein Satz reicht.
3. Formulare ohne echte Beschriftung
Kontaktformulare sind für kleine Betriebe oft der wichtigste Kanal — und gleichzeitig die größte Barriere. Wir sehen ständig Felder, deren Beschriftung nur im grauen Platzhaltertext steht. Der verschwindet, sobald jemand tippt, und ist für Screenreader nicht zuverlässig erfassbar. Jedes Feld braucht ein verknüpftes <label>. Fehlermeldungen müssen benennen, was falsch ist, statt nur das Feld rot einzufärben.
4. Nicht mit der Tastatur bedienbar
Nicht jeder benutzt eine Maus. Wer auf die Tastatur angewiesen ist, springt mit der Tabulatortaste durch die Seite. Funktioniert das nicht — weil ein Menü nur auf Hover reagiert oder ein Cookie-Banner die Bedienung blockiert —, ist die Seite für diese Gruppe unbenutzbar. Machen Sie den Test selbst: Schließen Sie die Maus weg und versuchen Sie, allein mit Tabulator und Enter durch Ihre Seite zu kommen. Sie sollten dabei jederzeit sehen, wo der Fokus gerade steht.
5. Klickflächen zu klein
Winzige Icons, eng gesetzte Links im Footer, ein Hamburger-Menü, das man dreimal treffen muss: Auf dem Smartphone wird das zur Geduldsprobe — besonders für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder zittrigen Händen. Die aktuelle Fassung WCAG 2.2 fordert für Schaltflächen mindestens 24 mal 24 Pixel, mit etwas Abstand dazwischen. Das hilft am Ende allen, die unterwegs tippen.
Fällt mein Betrieb überhaupt darunter?
Das ist die erste Frage, die uns gestellt wird. Eine wichtige Ausnahme gibt es: Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz — sind ausgenommen, wenn sie reine Dienstleistungen anbieten. Eine Maler-Website mit Leistungsübersicht und Kontaktformular fällt damit oft nicht unter die strenge Pflicht.
Die Ausnahme ist aber enger, als viele hoffen. Sie gilt nur für Dienstleistungen — sobald Sie Produkte verkaufen, greift sie nicht. Bei reinen Online-Buchungs- oder Dienstleistungsangeboten ohne Produktverkauf kann sie unter Umständen greifen. Das ist eine Einzelfallfrage: Wer unsicher ist, sollte sie vor dem Verlassen auf die Ausnahme rechtlich prüfen lassen — eine Abmahnung ist teurer als ein Kontrast-Fix.
Warum sich der Aufwand auch ohne Pflicht lohnt
Selbst wenn Sie unter die Ausnahme fallen: Eine zugängliche Seite ist eine bessere Seite. Klare Kontraste, saubere Beschriftungen und große Klickflächen helfen allen Besuchern — auch denen, die in der Sonne aufs Handy schauen oder mit einer Hand tippen. Suchmaschinen bewerten dieselben Signale positiv, weil sie eine technisch saubere Struktur belohnen. Barrierefreiheit ist damit kein Sonderfall für eine kleine Gruppe, sondern solides Handwerk.
Unser Rat: Nehmen Sie sich die fünf Punkte oben der Reihe nach vor. Kontraste und Klickflächen sind schnell behoben, Alt-Texte und Formular-Labels brauchen etwas mehr Geduld. Wenn Sie danach mit der Tastatur sauber durch Ihre Seite kommen, haben Sie die größten Barrieren beseitigt — und eine Seite, die für deutlich mehr Menschen funktioniert.
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